Unterstützung der Regierung

  • Corona Hilfsfonds (COFAG)

    • Die COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur wickelt gemeinsam mit den Förderstellen AWS, ÖHT und OeKB Garantien für Bankkredite an Unternehmer ab, wobei die Kriterien für eine Garantieeinräumung je nach Schwerpunktförderung (KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bzw. KMU Industrie/Gewerbe/Handel, Freiberufler, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Großbetriebe aller Branchen) anzuwenden sind. Antragseinreichung ab 15.12.2020 weiterhin möglich, die Ausstellung der Garantien erfolgt nach nationaler Umsetzung der bereits vorliegenden EU-Genehmigungen. Zukünftig werden auch Fixkostenzuschüsse über die COFAG vergeben.Zusätzlich können auch diverse COVID-19 Zuschussförderungen entsprechend der Vorgaben und Voraussetzungen mit/ohne Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder/Bilanzbuchhalter für gewerbliche Unternehmen (exkl. Land & Forstwirtschaft) über die zuständigen Schnittstelle FinanzOnline beantragt werden.

    COFAG-Bundesgarantien für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen

    Fixkostenzuschüsse

    • Gefördert wird die Deckung der Fixkosten (Mieten, Zinsen, Versicherungen oder ähnliches und Wertverlust bei verderblicher/saisonaler Ware etc.). 

      • Max. Zuschusshöhe: Bei Umsatzausfall von mind. 40 % beträgt der Zuschuss 25 % der Fixkosten bei Ausfall von 40 - 60 %, 50 % der Fixkosten bei Ausfall von 60 - 80 % und 75 % der Fixkosten bei Ausfall von 80 - 100 %.
      • Der Antrag auf Gewährung eines Fixkostenzuschusses kann über FinanzOnline beantragt werden.
      • Vollständige Antragseinreichung bis spätestens 31.08.2021 und Auszahlung nach Evaluierung des tatsächlichen Ausfalls und der Fixkosten
      Neben den COFAG-Garantien werden weiterhin die 80%igen Bundesgarantien für Überbrückungsfinanzierungen zur Verfügung stehen. https://www.bmf.gv.at/public/informationen/fixkostenzuschuss.html

    Fixkostenzuschuss II

  • Ausfallsbonus als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II

    • Der Ausfallsbonus kommt allen Unternehmen, die direkt und indirekt vom Lockdown betroffen sind und ab einem Umsatzausfall von 40% im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu 2021 (Jänner 19 und Folgemonate) zugute. Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II umfasst der Ausfallsbonus ab Jänner 2021 sowohl einen direkten Zuschuss als auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung. Über FinanzOnline kann damit eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragt werden. https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html

  • Verlustersatz

      • Auszahlung Verlustersatz Tranche I (16.12.2020 bis 30.06.2021)
      • Auszahlung Verlustersatz Tranche II (01.07.2021 bis 31.12.2021
      • Mind. 30%igen Umsatzverlust über einen Betrachtungszeitraum von max. 10 Monaten (ab 16.09.2020 mit den Vorjahresvergleichsmonaten)
      • Zuschuss bei Kleinst-/Kleinunternehmen max. 90%, bei den sonstigen Unternehmen max. 70%, max. EUR 10 Mio./Unternehmen
      https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/verlustersatz.html

  • Agrarwirtschaft

  • Wirtschaftskammer

    • Die Wirtschaftskammer bietet ein Info-Service zu Covid-19 für alle betroffenen Firmen an. Wirtschaftskammer

  • Härtefall-Fonds

  • Steuerliche Erleichterungen bei Finanzamt- und Sozialversicherungsabgaben

  • AMS - Kurzarbeit

    • Zusätzlich gibt es im Rahmen der Kurzarbeit beim AMS die Option, die Mitarbeiter über Kurzarbeit anzumelden.

      • Die Beschäftigung soll bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesichert werden.
      • Ein zeitlich begrenzter Engpass soll überbrückt werden – etwa infolge eines vorübergehenden Ausfalls von Aufträgen, Zulieferungen oder Betriebsmitteln.
      • Diese Phase kann genutzt werden, um die betroffenen Arbeitskräfte aus- und weiterzubilden.
      AMS https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Corona-Kurzarbeit

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