Geschäftsführer-Haftung
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Der Geschäftsführer einer GmbH hat insbesondere bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit unterschiedliche Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. So kann der Geschäftsführer etwa aus abgabenrechtlicher Sicht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen persönlich für die Abfuhr der Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden. Dies gilt grundsätzlich auch für noch offene Abgabenschulden, die bereits vor Übernahme der Geschäftsführerfunktion entstanden sind. Es empfiehlt sich daher bei einem Wechsel in die Führungsetage eines Unternehmens auch aus abgabenrechtlicher Sicht eine Prüfung der „Vergangenheit“ selbst vorzunehmen oder professionell vornehmen zu lassen. Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Geschäftsführers sind grundsätzlich
- das Bestehen einer Abgabenforderung gegen die GmbH,
- die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung (sog. Ausfallshaftung),
- die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Geschäftsführer (insb. Abgaben zu entrichten oder die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen),
- das Verschulden des Geschäftsführers und
- die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer und der Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung.
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