Wichtige Infos zur Zahlungsverkehrsrichtline PSD2

  • Am 14.09.2019 treten die technischen Regulierungsstandards der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU in Kraft. Dafür sind im Sinne der Verbesserung der Sicherheit von Zahlungsdiensten auch Anpassungen in den Abläufen bei der Zahlungsfreigabe und der Kontoinformationen (Auszug, Umsatzliste) erforderlich. Hier finden Sie die Informationen über die erforderlichen Änderungen.

Sie verwenden Office Banking

Eingabe der PIN des Verfügers bei Unterschrift mit mobileTAN

Voraussetzungen und erforderliche Office Banking Version

  • Seit 20. Juni ist bei der Eingabe der mobileTAN zur Freigabe von Zahlungsaufträgen auch die Eingabe der PIN des unterschreibenden Verfügers erforderlich. Sie müssen mindestens die Softwareversion 2_20 der Office Banking Anwendung nutzen, um diese Eingabe durchführen zu können. Die von Ihnen verwendete Version finden Sie in der Titelleiste der Applikation: In der Titelleiste sind von links nach rechts folgende Infos angeführt:

    • Aktuell angemeldeter Benutzer
    • Name der verwendeten Datenbank
    • Programmversion und Patchlevel (sr##) der Office Banking Anwendung

  • Update

    Version kleiner als 2_20? Es ist zunächst ein Update erforderlich. Beim Update wird auf die jüngste Office Banking Version umgestellt, das ist per 23. Juni die Version 2_22_sr01.

    Ob für Ihre Installation ein Update zur Verfügung steht, finden Sie im Menü „Hilfe“ Dort ist der Unterpunkt „Update herunterladen“ aktiv, sobald am Downloadserver eine neue Version zur Verfügung steht.

  • Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung des Updates Administrator-Berechtigungen auf Ihrem Computer erforderlich sind.

Eingabe der PIN zusätzlich zur mobileTAN

  • Sollte Ihnen die PIN nicht mehr bekannt sein, kann sie in Versionen ab 2_20 direkt aus der Zeichnungsmaske heraus neu gesetzt werden. Sie müssen dazu die alte PIN nicht kennen.

    Je nach verwendeter Programmversion lautet der Link „Falls die PIN nicht bekannt ist, kann sie mit dieser Funktion neu gesetzt werden“ oder „PIN vergessen?“.

    In der Programmversion 2_19 können Sie die PIN jederzeit über das Menü „Verwaltung -. Pin ändern“ auf Ihren Wunschwert ändern.

    Der Verfügername muss aus 4 bis 24 alphanumerischen Zeichen (0-9 / a-Z) bestehen und kann Sonderzeichen enthalten.

    Die PIN muss aus 6 bis 40 alphanumerischen Zeichen (0-9 / a-Z) bestehen und kann Sonderzeichen enthalten.

    Verfügernummer, Verfügername und PIN müssen unterschiedlich sein.

    Verfügername und PIN dürfen keine Wiederholungen von mehr als 3 Zeichen (z.B. "aaaa") aufweisen und nicht aus Vor-/Nachname oder Geburtsdatum bestehen.

    PIN bei MBS-Banken: Die PIN bei MBS-Banken besteht aus 5 Ziffern.

PIN ist bekannt

  • Geben Sie die PIN im Feld Verfüger PIN ein und schließen Sie die Unterschrift wie gewohnt ab.

PIN nicht mehr bekannt

  • Sie können die PIN Änderungsmaske entweder

    • Direkt aus dem Unterschriftsbildschirm (s.o.) aufrufen
    • Über das Menü „Verwaltung – PIN ändern“ starten
    In beiden Varianten gelangt man zur Eingabemaske der neuen PIN.

  • Neue PIN setzen Die neue PIN vergeben Sie selbst. Geben Sie Ihre neue Wunsch-PIN ein und wiederholen Sie die Eingabe zur Bestätigung. Der Verfügername muss aus 4 bis 24 alphanumerischen Zeichen (0-9 / a-Z) bestehen und kann Sonderzeichen enthalten. Die PIN muss aus 6 bis 40 alphanumerischen Zeichen (0-9 / a-Z) bestehen und kann Sonderzeichen enthalten. Verfügernummer, Verfügername und PIN müssen unterschiedlich sein. Verfügername und PIN dürfen keine Wiederholungen von mehr als 3 Zeichen (z.B. "aaaa") aufweisen und nicht aus Vor-/Nachname oder Geburtsdatum bestehen. PIN bei MBS-Banken: Die PIN bei MBS-Banken besteht aus 5 Ziffern.

  • „PIN nur lokal ändern“ darf nicht angekreuzt werden. Das ist nur in jenen Fällen zulässig, bei denen die Verfügernummer in mehreren Datenbanken verwendet wird und die Änderung der PIN in der ersten Datenbank bereits zum Server übertragen und bestätigt wurde. Diese lokale Änderung muss dann vor der ersten Kommunikation aus der zweiten Datenbank mit dem Bankrechner erledigt werden. Dieses Szenario ist z.B. dann der Fall, wenn Sie im Büro und zu Hause jeweils Office Banking installiert hätten. Oder auf mehreren Computern eine Einzelplatzinstallation mit denselben Verfügerstammdaten vorgenommen haben.

    Mit Klick auf den „Fertigstellen“-Button wird ein Auftrag in der Unterschriftenmappe angelegt.

  • WICHTIG: Diese Verfügerdaten-Änderung müssen Sie VOR dem nächsten Sendevorgang von Zahlungen unterschreiben und an den Bankrechner senden.

  • Verfügerdatenänderung unterschreiben und senden Die Option „Paket nach dem Zeichnungsvorgang sofort senden“ aktivieren Sie bitte. Damit wird ausgeschlossen, dass der Auftrag gezeichnet weiter in der Unterschriftenmappe liegenbleibt.

  • Die Unterschrift für die PIN Änderung ist nun – befristet bis 13. September – ohne PIN Eingabe möglich. Fordern Sie eine mobileTAN vom Bankrechner an und geben Sie die erhaltene TAN im Feld mobileTAN ein. Die SMS für die Freigabe enthält zur besseren Unterscheidung von Zahlungsaufträgen auch den Hinweis „Pinänderung“.

  • Sobald die Kommunikation erfolgreich abgeschlossen wurde, ist die PIN am Server hinterlegt und kann in weiterer Folge für die Freigabe von Zahlungsaufträgen verwendet werden.